Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt ab dem 10. Lebensjahr nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (nicht für Jugendfischereischein)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Fischereischeines auf Lebenszeit: 35,00 € Gebühr (Erstantrag) 5,00 € Gebühr (Verlängerung) + Abgabe je nach Alter
- Jugendfischereischein: € 5,00 € Gebühr + 10,00 € Abgabe
Hinweis zur Abholung:
Für die Erstausstellung des Fischereischeins wird ein Führungszeugnis benötigt, das Sie in der Gemeinde beantragen können, zusätzlich wird ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Beantragung des Fischereischeins mit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich