Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Die Genehmigung zur Errichtung und Änderung eines Grabmales muss unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausführung im Maßstab 1 : 10 eingeholt werden. Aus den Zeichnungen (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht, erforderlichenfalls auch Rückansicht) müssen die näheren Einzelheiten der Gestaltung des Grabmals, sowie die Gestaltung der benachbarten Grabmale (im Maßstab 1 : 100) zu ersehen sein. Bitte geben Sie zwingend die Maße (Länge x Breite x Höhe) an!!
  • Diesen Unterlagen sind auch zwingend genaue Angaben über Art und Bearbeitung des Materials, über Aufbau und Ausführung des Grabmals, sowie über Inhalt, Form und Farbe und Anordnung der Schrift beizufügen.
  • Eine Standsicherheitserklärung ist beizufügen.
  • Auf Verlangen sind Zeichnungen des Grabmals in größerem Maßstabe, Zeichnungen der Schrift und der sonstigen Ausstattung bis zur natürlichen Größe vorzulegen.
  • Es kann ferner die Vorlage von Materialproben in der vorgesehenen Bearbeitung wie auch von Modellen der Bildwerke gefordert werden.
  • Der Antrag ist bei der Friedhofsverwaltung durch den Grabberechtigten einzureichen und von den mit der Ausführung Beauftragten mit zu unterschreiben.
  • Eine weitere Beschriftung eines genehmigten Grabmals ist genehmigungsfrei.
  • Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Genehmigung errichtet worden ist.
  • Diese Regelungen gelten für Beschriftungen und Verzierungen der Urnennischenplatten und Urnengemeinschaftsplatten sinngemäß.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Grabmalgenehmigung: 20,00 €

Weitere Hinweise:

Die Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen besonderen Anforderungen. Sie dürfen jedoch den Friedhof nicht verunstalten, insbesondere nach Form, Stoff oder Farbe nicht aufdringlich, unruhig oder effektheischend wirken. Sie dürfen nicht geeignet sein, Ärgernis zu erregen oder den Friedhofbesucher im Totengedenken zustören.

Nicht zugelassen sind Gebilde aus Gips, Zement, Dachpappe, Baumrinde, Glas, Kork, Tropfstein, Schlacke, nachgeahmtes Mauerwerk, Porzellan-, Glas und Emailschilder, spiegelnde Glasplatten, Blechformen, Porzellanfiguren, Perlenkränze und alle schablonenhaften Gegenstände, ferner Holzkreuze mit aufgemalter Maserung, einzeln stehende Eingangspforten, Nachbildungen von Baumformen in Stein und sonstige Nachahmungen, ferner Muscheln und Silberkies.

Firmennamen dürfen am Grabmal nur seitlich unten unaufdringlich angebracht werden.


Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.


Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich