Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage und aus der Eigenwassergewinnungsanlage zugeführten Wassermengen, abzüglich der nachweislich zurückgehaltenen Wassermengen (Gartenwasser). Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen (Einbau des Gartenwasserzählers) obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Die anfallenden Kosten für den Zählereinbau bzw. Zählerwechsels hat der Gebührenpflichtige zu tragen. Hierzu beauftragen Sie ein Handwerker Ihrer Wahl.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag jährlich erhoben:
- Gemeinde Gestratz: € 10,00
- Gemeinde Röthenbach: € 10,00
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich