Gewerbeabmeldung
An dieser Stelle können Sie eine Gewerbeabmeldung durchführen. Diese ist notwendig, wenn Sie
- den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben;
- den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich