Gewerbeummeldung
Hier können Sie eine Gewerbeummeldung durchführen. Diese kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebs innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbemeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch die anderen Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich