Bürgerantrag / Einwohnerantrag
Über dieses Formular können Sie einen Bürgerantrag stellen, um bürgernahe Anliegen und gemeindliche Angelegenheiten zur Behandlung in das zuständige Organ der Gemeinde einzubringen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 18 b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO).
Der Antrag darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Eingescannte Unterschriftenlisten
- möglichst ausführliche Begründung des Bürgerantrages
- Benennung von bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden des Bürgerantrages zu vertreten
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben
Hinweise zu Unterschriftenlisten:
- Auf den eingescannten Listen müssen der vollständige Name, die Anschrift und die eigenhändige Unterschrift der Teilnehmer ersichtlich sein.
Unterschriftsberechtigt sind alle Gemeindebürger (auf Landkreisebene: Kreisbürger)
- mit deutscher Staatsbürgerschaft,
- mit vollendetem 18. Lebensjahr,
- die nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde (bzw. dem Landkreis) ortsansässig sind.
Notwendiges Quorum:
- Auf gemeindlicher Ebene muss der Bürgerantrag von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich