Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer)
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Folgende jährliche Hundesteuer wird erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
Markt Burgebrach
Erster Hund 40,00 Euro
Jeder weitere Hund 40,00 Euro
Kampfhund 600,00 Euro
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Erster Hund 40,00 Euro
Jeder weitere Hund 50,00 Euro
Kampfhund 600,00 Euro
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich