Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, müssen Sie die verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen. Bei Ortsstraßen ist hierfür die VG Dasing im Namen der jeweiligen Gemeinde zuständig. Sobald Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen betroffen sind, werden die verkehrsrechtlichen Anordnungen durch das Landratsamt Aichach-Friedberg bearbeitet.
Füllen Sie dazu bitte dieses Online-Formular aus.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich - kann ebenfalls über die Homepage beantragt werden)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen € 15 und € 700 abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Anordnung wird erst nach Begleichung einer per E-Mail übersandten Kostenrechnung erlassen.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich