Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- MVAS Schulungsnachweis nach RSA 21 (zwingend erforderlich!) Bitte auf letzter Antragsseite Dokument samt Regelplan hochladen. Ansonsten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühren sind abhängig von der notwendigen Anordnung und Dauer.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Verkehrsrechtliche Anordnungen werden nur an Personen mit MVAS Schulungsnachweis nach RSA 21 und nicht an Privatpersonen erteilt. Bitte wenden Sie sich an Ihre ausführende Firma, diese stellt bei der Gemeinde den entsprechenden Antrag.
- Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen oder den Antragsteller zu tragen und können nicht von der Gemeinde gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich