Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Verlängerung eines Fischereischeins für 5 Jahre
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins (für Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben)
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Ein Passfoto
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Kosten setzen sich aus der Gebühr und der Fischereiabgabe zusammen:

Bezeichnung Gebühr    Fischereiabgabe    Gesamtkosten  
Jugendfischereischein 10-18 Jahre   € 5,00 € 10,00 € 15,00
Jugendfischereischein 15-18 Jahre € 5,00 € 7,50 € 12,50
Jugendfischereischein 16-18 Jahre € 5,00 € 5,00 € 10,00
Jugendfischereischein 17-18 Jahre € 5,00 € 2,50 € 7,50
Jahresfischereischein € 7,50 € 15,00 € 22,50
Fischereischein auf 5 Jahre - Ausstellung   € 35,00 € 40,00 € 75,00
Fischerschein auf 5 Jahre - ermäßigt mit Prüfung ab 14 Jahren   € 35,00 € 20,00 €55,00
Fischereischein auf 5 Jahre - Verlängerung € 5,00 € 40,00 € 45,00
Fischereischein auf Lebenszeit 14-22 Jahre € 35,00 € 300,00 € 335,00
Fischereischein auf Lebenszeit 23-27 Jahre € 35,00 € 288,00 € 323,00
Fischereischein auf Lebenszeit 28-32 Jahre € 35,00 € 256,00 € 291,00
Fischereischein auf Lebenszeit 33-37 Jahre € 35,00 € 224,00 € 359,00
Fischereischein auf Lebenszeit 38-42 Jahre € 35,00 € 192,00 € 227,00
Fischereischein auf Lebenszeit 43-47 Jahre € 35,00 € 160,00 € 195,00
Fischereischein auf Lebenszeit 48-52 Jahre € 35,00 € 128,00 € 163,00
Fischereischein auf Lebenszeit 53-57 Jahre € 35,00 € 96,00 € 131,00
Fischereischein auf Lebenszeit 58-62 Jahre € 35,00 € 64,00 € 99,00
Fischereischein auf Lebenszeit 63-67 Jahre € 35,00 € 32,00 € 67,00
Fischereischein auf Lebenszeit ab 68 Jahre € 35,00 € - € 35,00
Ersatzschein € 17,50 € - € 17,50

Die jeweilige Gebühr für das Ausstellen des Fischereischeins entnehmen Sie bitte der Tabelle und überweisen die Gesamtkosten mit dem Verwendungszweck "Fischereischein/Name des Antragstellers" auf das Konto der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal:

Sparkasse Landsberg IBAN: DE97 7005 2060 0000 3404 30 - BIC: BYLADEM1LLD

Weitere Hinweise:

  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Rechtsgrundlagen:

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich