Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Verlängerung eines Fischereischeins für 5 Jahre
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins (für Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben)
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Ein Passfoto
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Kosten setzen sich aus der Gebühr und der Fischereiabgabe zusammen:
Bezeichnung | Gebühr | Fischereiabgabe | Gesamtkosten |
Jugendfischereischein 10-18 Jahre | € 5,00 | € 10,00 | € 15,00 |
Jugendfischereischein 15-18 Jahre | € 5,00 | € 7,50 | € 12,50 |
Jugendfischereischein 16-18 Jahre | € 5,00 | € 5,00 | € 10,00 |
Jugendfischereischein 17-18 Jahre | € 5,00 | € 2,50 | € 7,50 |
Jahresfischereischein | € 7,50 | € 15,00 | € 22,50 |
Fischereischein auf 5 Jahre - Ausstellung | € 35,00 | € 40,00 | € 75,00 |
Fischerschein auf 5 Jahre - ermäßigt mit Prüfung ab 14 Jahren | € 35,00 | € 20,00 | €55,00 |
Fischereischein auf 5 Jahre - Verlängerung | € 5,00 | € 40,00 | € 45,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 14-22 Jahre | € 35,00 | € 300,00 | € 335,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 23-27 Jahre | € 35,00 | € 288,00 | € 323,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 28-32 Jahre | € 35,00 | € 256,00 | € 291,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 33-37 Jahre | € 35,00 | € 224,00 | € 359,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 38-42 Jahre | € 35,00 | € 192,00 | € 227,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 43-47 Jahre | € 35,00 | € 160,00 | € 195,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 48-52 Jahre | € 35,00 | € 128,00 | € 163,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 53-57 Jahre | € 35,00 | € 96,00 | € 131,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 58-62 Jahre | € 35,00 | € 64,00 | € 99,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit 63-67 Jahre | € 35,00 | € 32,00 | € 67,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit ab 68 Jahre | € 35,00 | € - | € 35,00 |
Ersatzschein | € 17,50 | € - | € 17,50 |
Die jeweilige Gebühr für das Ausstellen des Fischereischeins entnehmen Sie bitte der Tabelle und überweisen die Gesamtkosten mit dem Verwendungszweck "Fischereischein/Name des Antragstellers" auf das Konto der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal:
Sparkasse Landsberg IBAN: DE97 7005 2060 0000 3404 30 - BIC: BYLADEM1LLD
Weitere Hinweise:
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Rechtsgrundlagen:
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich