Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den Pauschalabzug von 12 Kubikmeter überschreitet, so können darüber hinausgehende Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend einheitlich geltend gemacht werden.
Der geeichte Zwischenzähler muss alle 6 Jahre erneuert werden.
Antragstellung:
- Kauf eines geeichten Gartenzählers
- Gemeinde in Kenntnis setzen – Termin mit Mitarbeiter zur Abnahme des eingebauten Zählers vereinbaren
- Jährliche Zählerstandsmeldung an die Gemeindekasse
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich