Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den Pauschalabzug von 12 Kubikmeter überschreitet, so können darüber hinausgehende Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend einheitlich geltend gemacht werden.

Der geeichte Zwischenzähler muss alle 6 Jahre erneuert werden.

Antragstellung:

  • Kauf eines geeichten Gartenzählers
  • Gemeinde in Kenntnis setzen – Termin mit Mitarbeiter zur Abnahme des eingebauten Zählers vereinbaren
  • Jährliche Zählerstandsmeldung an die Gemeindekasse

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich