Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für die Ausnahmegenehmigung werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 30,-- €