Parkerleichterung
Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:
- Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
Hinweise:
Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
- Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
- Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)
In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (bitte Vorder- und Rückseite kopieren) oder des entsprechenden Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes mit den Merkzeichen.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Ergänzung:
Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich