Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Planausschnitt oder Skizze mit Lage des betreffenden Grundstückes und der Baustelle
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan (optional)
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 20,-- €

Weitere Hinweise:

Die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung benötigt werden, sind vom Antragsteller bereitzustellen.
Die Kosten für die Bereitstellung trägt der Antragsteller.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich