Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs im Rahmen von Arbeiten an einer Baustelle.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- über die maximale Parkdauer hinaus
Die Ausnahmegenehmigung kann für ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gewerbeanzeige (bei erstmaliger Antragstellung)
- Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Gebühren werden auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührensatzung der Gemeinde erhoben.
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Die aktuellen Gebühren staffeln sich wie folgt
Dauer: 1 Tag bis zu 1 Monat ab zweitem Monat bis 6 Monate
Ein Fahrzeug: 20,00 € Ein Fahrzeug: 50,00 €
Mehrere Fahrzeuge: 50,00 € Mehrere Fahrzeuge: 100,00 €
Weitere Hinweise:
- Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist maximal 6 Monate gültig.
Kontakt für Rückfragen zum Formular:
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 09523/9229 - 27
E-Mail: m.weigand@web.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich