Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Tätigkeit als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen verwendet werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,

Die Ausnahmegenehmigung kann für ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vertrag mit Sozialversicherungsträger
  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Ausstellung eines Parkausweises für die Tätigkeit als Sozialdienstleister erfolgt kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für maximal 6 Monate beantragt werden.

Kontakt für Rückfragen zum Formular:

 
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 09523 / 9229 - 27
E-Mail: m.weigand@vghofheim.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich