Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für diesen Antrag werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Die Verwaltung behält sich generell vor, in Zweifels- und Ausnahmefällen weitere Unterlagen nachzufordern.
- Die Anzeige muss spätestens eine Woche vorher erfolgen.
- Bitte beachten Sie, dass ggf. noch eine Gestattung gemäß § 12 GastG separat beantragt werden muss.
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt das Merkblatt hier (https://vghofheim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Formulare/Merkblatt_zum_Abhalten_von_Sonnwend-_Johannis_feuern.PDF.
- • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt. Eine vorherige Absprache mit der örtlichen Feuerwehr ist stets sinnvoll!
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich