Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Gebührensätze für eine Plakatierung richten sich nach der Art der Veranstaltung:
· Jubiläumsfeste/Tanzveranstaltungen/Ortsfeste etc.: 20,00 €
· Zirkusaufführungen: 20,00 €
· Messen und Ausstellungen: 50,00 €
· Anlässlich Wahlen/Volksentscheide: Kostenfrei
Kontakt für Rückfragen zum Formular:
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 09523 / 9229 - 27
E-Mail: m.weigand@vghofheim.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich