Haltung gefährlicher Tiere
Die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) bedarf gemäß Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der Genehmigung.
Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht.
Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
- Nachweis der Sachkunde zur Haltung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren für die Genehmigung werden aufwandsbezogen berechnet. Der Gebührenrahmen beträgt 25,00 € bis 400,00 €.
Weitere Hinweise:
Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.
Die Verwaltung behält sich generell vor, in Zweifels- und Ausnahmefällen weitere Unterlagen nachzufordern.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich