Hund anmelden

Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes ist steuerpflichtig gemäß Hundesteuersatzung vom 01.01.2017. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Folgende Hundesteuersätze werden erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht. Eine Steuerermäßigung tritt bspw. ein, wenn es sich um einen Jagdhund mit Brauchbarkeitsprüfung handelt und beim Halter ein aktueller Jagdschein vorliegt. Steuerfrei ist bspw. die Haltung eines Rettungshundes mit bestandener Prüfung, welcher auch zu diesen Zwecken eingesetzt wird.

Jährlich anfallende Hundesteuer in Aidhausen:

·         Hund: 40,00 €

·         Ermäßigter Hund: 20,00 €

·         Kampfhund: 600,00 €

Jährlich anfallende Hundesteuer in Bundorf:

·         Hund: 40,00 €

·         Ermäßigter Hund: 20,00 €

·         Kampfhund: 400,00 €

Jährlich anfallende Hundesteuer in Burgpreppach:

·         Hund: 40,00 €

·         Ermäßigter Hund: 20,00 €

·         Kampfhund: 400,00 €

Jährlich anfallende Hundesteuer in Ermershausen:

·         Hund: 25,00 €

·         Ermäßigter Hund: 12,50 €

·         Kampfhund: 375,00 €

Jährlich anfallende Hundesteuer in Hofheim i.UFr.:

·         Hund: 40,00 €

·         Ermäßigter Hund: 20,00 €

·         Kampfhund: 400,00 €

Jährlich anfallende Hundesteuer in Riedbach:

·         Hund: 40,00 €

·         Ermäßigter Hund: 20,00 €

·         Kampfhund: 400,00 €

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der jeweils geltenden Hundesteuersatzung der Gemeinden entnehmen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich