Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit und für 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
Nachweis über Ausbildung (optional)
Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
1 Passfoto
Mit der Beantragung einer Erstausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit bzw. für 5 Jahre erteilen Sie uns Ihr Einverständnis zum beantragen eines Führungszeugnisses, welches direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf geschickt wird. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist bei der Abholung des Fischereischeins zu entrichten.
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Fischereischeines auf Lebenszeit: 35,00 € Verwaltungsgebühren + Fischereiabgabe je nach Lebensalter (0,00 € bis 300,00 €)
- Fischereischein für 5 Jahre: 35,00 € Verwaltungsgebühren + 40,00 € Fischereiabgabe, bei Verlängerung eines bestehenden Fischereischeines: 5,00 € Verwaltungsgebühren + 40,00 € Fischereiabgabe
- Jugendfischereischein: 5,00 € Verwaltungsgebühren + 10,00 € Fischereiabgabe
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Hinweis zur Abholung:
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit. Die Fischereiabgabe sowie die Verwaltungsgebühr und ggf. die Gebühr für das Führungszeugnis sind bei der Abholung zu entrichten.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich