Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Nachweis über eine RSA-Schulung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Dauer der Baustelle | Gebühr in Euro |
Bis 3 Tage | 15,00 |
1 Woche | 20,00 |
2 Wochen | 25,00 |
3 Wochen | 30,00 |
4 Wochen | 35,00 |
Bis 3 Monate | 50,00 |
Bis 6 Monate | 80,00 |
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich