Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, so können Sie die Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werden, durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Allgemeine Hinweis:
· Der Wasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten anzuschaffen und fest einzubauen.
· Nach dem Einbau ist durch die Gemeinde/Wasserzweckverband eine Abnahme durchzuführen.
· Der Wasserzähler muss geeicht sein. Bei Ablauf der Eichzeit von 6 Jahren ist der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durch einen neu geeichten Wasserzähler zu ersetzen. Der Austausch ist der Gemeinde anzuzeigen.
· Über den Wasserzähler darf nur Wasser entnommen werden, das nicht der Kanalisation zugeleitet wird, so z.B. zur Gartenbewässerung oder auch in landwirtschaftlichen Betrieben für Nutztiere oder zum Spritzen von Hopfen/ Getreide.
· Die Entnahme von Wasser zum Waschen von Kraftfahrzeugen ist über diese Zählereinrichtung nicht gestattet.
· Für das Be- und Nachfüllen von *Pools werden Wasser- und Abwassergebühren grundsätzlich in voller Höhe berechnet. Die Mengen sind, wie üblich, über den Hauswasserzähler zu messen.
*Eine Minderung der Abwassergebühren ist nicht möglich, da es sich bei Poolwasser um Wasser handelt, das durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird (z. Bsp. Durch Chlorzusatz, Algenschutzmittel, Seifenreste, Rückstände von Hautpartikeln usw.) und somit Schmutzwasser ist (siehe § 3 gemeindliche Entwässerungssatzung). Schmutzwasser muss vollständig der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden. Eine Versickerung im Erdreich oder eine Verwendung des Wassers zur Gartenbewässerung ist unzulässig.
Sofern für die Gartenbewässerung sogenannte Unterzähler eingebaut worden sind, ist hierüber eine Poolbefüllung nicht zulässig.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antrag auf Genehmigung Gartenwasserzähler
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich