Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen 11,00 € und 170,00 €, abhängig von der notwendigen Anordnung und Dauer zur Beschilderung.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Die Schilder werden nicht vom gemeindlichen Bauhof oder der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
- Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch den Antragsteller zu tragen.
- Verkehrsregelnde Maßnahmen an der Hauptstraße sowie in Heimbuchenthal an der Friedenstraße müssen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Aschaffenburg - Dienststelle Mainaschaff beantragt werden. https://www.landkreis-aschaffenburg.de/service/formulare/strassenverkehr/
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich