Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre oder unbefristet auf Lebenszeit: Für Erwachsene und Jugendliche (ab dem 14. Lebensjahr) mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis (Vor- und Rückseite, auch als Kopie) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung (bitte nur im Original)
  • Bei Zuzug aus anderem Bundesland: Nachweis der außerbayerischen Gemeinde wegen möglicher Befreiung von der Prüfungspflicht

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben
(Tarif nach geltendem Rechtsstand)

Weitere Hinweise:

  • Vorlage eines Passbildes (für Aufbringung auf Fischereischein)
  • Hinweis: Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer erforderlich, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.