Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre oder unbefristet auf Lebenszeit: Für Erwachsene und Jugendliche (ab dem 14. Lebensjahr) mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis (Vor- und Rückseite, auch als Kopie) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung (bitte nur im Original)
- Bei Zuzug aus anderem Bundesland: Nachweis der außerbayerischen Gemeinde wegen möglicher Befreiung von der Prüfungspflicht
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben
(Tarif nach geltendem Rechtsstand)
Weitere Hinweise:
- Vorlage eines Passbildes (für Aufbringung auf Fischereischein)
- Hinweis: Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer erforderlich, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.