Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Folgende Hundesteuer wird erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
Kirchendemenreuth | Parkstein | Püchersreuth | Störnstein | Theisseil | |
erster Hund | 30,00 € | 30,00 € | 24,00 € | 21,00 € | 40,00 € |
zweiter Hund | 40,00 € | 45,00 € | 30,00 € | 21,00 € | 60,00 € |
dritter/weiterer Hund | 40,00 € | 60,00 € | 30,00 € | 21,00 € | 80,00 € |
Kampfhund | 400,00 € | 500,00 € | 450,00 € | 300,00 € | 1.000,00 € |
Die Hundesteuer wird in der Regel am 01.05. zur Zahlung fällig.
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen (z.B. Aufnahme aus dem Tierheim) und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen. Die für Ihre Gemeinde aktuell gültige Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab unter der Rubrik "Ortsrecht" (Link: https://www.vgem-neustadt.de/Ortsrecht.n4.html).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.