Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) - blauer Parkausweis
  • Parkerleichterung für besondere Gruppen im Bereich der StVO (BRD) - oranger Ausweis

Hinweise zum blauen Parkausweis:

Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
  • Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)

In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Hinweise zum orangen Parkausweis:

Achtung: Berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, sondern gewährt nur gewisse deutschlandweit gültige Parkerleichterungen.
Informationen zu den Voraussetzungen dafür erhalten Sie auf Nachfrage bei der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Rentenbescheid (optional)
  • Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
  • Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind
  • Passfoto

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