Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Der verantwortliche Bauleiter hat gem. RSA 21 die erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS nachzuweisen
  • Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Baustelle (optional)
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan (optional)
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Zeitraum Gewerbliche Bauarbeiten Private Bauarbeiten
bis 1 Woche   35,00 € 29,00 €
> 1 - 4 Wochen   85,00 € 58,00 €
> 1 - 3 Monate 165,00 € 110,00 €
> 3 - 6 Monate 200,00 € 140,00 €
> 6 Monate  350,00 € 210,00 €
Zuschlag Außendienst   38,00 € 38,00 €
Auslagen nach Anfall nach Anfall

Die Zahlung kann per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zuständig.