Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Der verantwortliche Bauleiter hat gem. RSA 21 die erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS nachzuweisen
- Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Baustelle (optional)
- Regel- oder Verkehrszeichenplan (optional)
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Zeitraum | Gewerbliche Bauarbeiten | Private Bauarbeiten |
bis 1 Woche | 35,00 € | 29,00 € |
> 1 - 4 Wochen | 85,00 € | 58,00 € |
> 1 - 3 Monate | 165,00 € | 110,00 € |
> 3 - 6 Monate | 200,00 € | 140,00 € |
> 6 Monate | 350,00 € | 210,00 € |
Zuschlag Außendienst | 38,00 € | 38,00 € |
Auslagen | nach Anfall | nach Anfall |
Die Zahlung kann per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zuständig.