Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäume)
Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.
Weitere Hinweise:
Dieser Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich