Antrag für Bauwasserzähler

Über dieses Formular beantragen Sie den Anschluss eines Bauwasserzählers.

 

Folgende Gebühren werden für die Stadt Ostheim v.d.Rhön, mit den Stadtteilen Urspringen und Oberwaldbehrungen erhoben:

            Wassergebühren:                               1,97 € (netto pro m³)

            Abwassergebühren:                           1,37 € (pro m³)

            Bauwasserzähler:                              variiert

            Arbeitszeit Wasserwarte:                   52,00 € (netto pro Arbeitsstunde)

 

Folgende Gebühren werden für die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön, sowie im Ortsteil Stetten erhoben:

            Wassergebühren:                               2,21 € (netto pro m³)

            Abwassergebühren:                           1,38 € (pro m³)

            Bauwasserzähler:                              variiert

            Arbeitszeit Wasserwarte:                   43,00 € (netto pro Arbeitsstunde)

 

Folgende Gebühren werden für die Gemeinde Willmars, sowie in den Ortsteilen Filke und Völkershausen erhoben:

            Wassergebühren:                               3,46 € (netto pro m³)

            Abwassergebühren:                           1,93 € (pro m³)

            Bauwasserzähler:                              variiert

            Arbeitszeit Wasserwarte:                   52,00 € (netto pro Arbeitsstunde)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich