Standplatzgenehmigung
Möchten Sie auf Veranstaltungen, Ausstellungen, Volksfesten oder Märkten als Gewerbetreibender einen Stand betreiben, können Sie mit diesem Online Formular einen Antrag stellen.
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, ist die Vorlage von Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich