Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO
Für Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche, für die der öffentliche Straßenraum in übermäßigem Ausmaß in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Erlaubnis notwendig.
Als erlaubnisfähige Veranstaltungen gelten insbesondere:
- Umzüge (z. B. Festumzüge, Faschingsumzüge)
- Kirchliche Veranstaltungen (z.B. Prozession)
- Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. Rennen mit Kraftfahrzeugen, Ralley-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen)
- Radrennen
- Volksradfahren / Volkswanderungen
- Triathlonveranstaltungen
- Staffelläufe
Die erteilte Erlaubnis kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein, um der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen und das Risiko einer Gefährdung und Behinderung der teilnehmenden Personen und anderer von der Veranstaltung betroffener Personen so gering wie möglich zu halten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bei festem Veranstaltungsort: Kartenausschnitt
- Bei sich fortbewegender Veranstaltung: Kartenausschnitt mit Streckenplan
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Erlaubniserteilung (je nach Umfang der Veranstaltung): € 10,20 bis € 2301,00.
- Je nach Umfang der Veranstaltung können weitere vom Veranstalter zu tragende Kosten hinzukommen, z.B. für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Verkehrsbeschilderung und Ausschilderung von Umleitungsstrecken.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass je nach Klassifizierung der Straßen, auf der eine Veranstaltung geplant ist (Bundes-, Staats-/Kreisstraße, Gemeindestraße) unterschiedliche Behörden verantwortlich sind: Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt oder Gemeinde.
- Bitte beachten Sie, dass abhängig von Art und Größe der Veranstaltung auch weitere behördliche Genehmigungen erforderlich sein können, z. B. nach dem Gaststättenrecht oder dem Gewerberecht.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich