Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Ein Antrag auf Gestattung sollte mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde gestellt werden. Je größer die Veranstaltung ist, desto früher sollte der Kontakt zur Gemeinde hergestellt werden.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- für eintägige Veranstaltung 30,00 €, jeder weitere Tag 25,00 €, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung nach Rechnungsstellung.
Weitere Hinweise
Im Veranstalterleitfaden desLandratsamtes Ostallgäu finden sie weiterführende Informationen und Hilfestellungen zu Themen wie Alkoholausschank, Brand- und Personenschutz in Gebäuden und Festzelten, Jugendschutz, Lärmschutz usw.
Sie finden den Veranstaltungsleitfaden unter https://veranstalterleitfaden.ostallgaeu.de.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich