Hund anmelden

Anmeldepflicht für Hunde, die mindestens 4 Monate alt sind.

Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entfällt, wenn ein mindestens vier Monate alter Hund weniger als drei Monate im Kalenderjahr gehalten wird. Trotzdem sind diese Hunde anzumelden.

Die Hundesteuer ist 30 Tage nach Erhalt des Hundesteuerbescheides fällig und beträgt pro Jahr

1. Hund 2. Hund jeder weitere Hund Satzungen
Roßhaupten 50 € 125 € 150 € Hundesteuersatzung Roßhaupten
Rieden am Forggensee 75 € 200 € 350 € Hundesteuersatzung Rieden am Forggensee

Für einige Hunde gelten Sonderregelungen wie z.B. für Therapiehunde, Kampfhunde oder Hunde die in Weilern oder Einöden gehalten werden. 

Auf Wunsch kann die Hundesteuer durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht werden.

Als Nachweis dass ein Hund angemeldet ist, bekommt jeder angemeldete Hund eine Hundemarke mit fortlaufender Nummer zugeteilt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich