Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Formloser Antrag unter Angabe folgender Daten:
- Verantwortlicher (Name, Anschrift, Tel.Nr. und E-Mail-Adresse)
- Veranstaltung (Veranstalter, Art der Veranstaltung, Datum und Ort)
- Zeitraum der Plakatierung
Der Vordruck vereinfacht und Beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrages.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Plakatierungsbeginn zu stellen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich