Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular kann der Parkausweis für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)

Hinweise zum blauen Parkausweis:

Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
  • Blindheit mit Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis
  • Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)

In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
  • Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Ergänzung zum blauen Parkausweis:

Für die Erstellung des Ausweises "Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)" wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich