Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG); darunter fällt insbesondere der Verkauf von alkoholischen Getränken im Rahmen einer Veranstaltung.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 37,50, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung erfolgen.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.