Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.

Jährlich anfallende Hundesteuer für Rettenbach a.Auerberg:

  • erster Hund: € 80,00
  • zweiter Hund: € 160,00
  • dritter (oder weiterer Hund): € 205,00
  • Kampfhund: € 1.000,00

Hundesteuersatzung Rettenbach a.Auerberg

Hundsteuersatzung 1. Änderung

Jährlich anfallende Hundesteuer für Stötten a.Auerberg:

  • erster Hund: € 75,00
  • zweiter Hund: € 150,00
  • dritter (oder weiterer Hund): € 200,00
  • Kampfhund: € 1.000,00

Hundesteuersatzung Stötten a.Auerberg

Hundesteuersatzung 1. Änderung

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Sollten Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zuziehen bitte einen Nachweis über die bereits entrichtete Hundesteuer beilegen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung
  • Impfpass des Hundes
  • Hundesteuerbescheid andere Gemeinde/Stadt

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich