Brauchtumsfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.

Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

•        Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

•        Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.

Weitere Hinweise:

•        Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.

•        Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.

•        Erlaubnisfrei sind offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz), wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

o     Mindestens 100 m Entfernung von leicht entzündbaren Stoffen o Mindestens 5 m Entfernung von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen

o     Mindestens 100 m Entfernung von einem Wald, bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten https://www.aelf-fu.bayern.de ) zu beantragen

o      

Rechtsgrundlagen: (können diese als Verknüpfung eingefügt werden?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-4  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-24  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-25  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-17  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-39  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-42 

 

 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich