Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
• Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.
Weitere Hinweise:
• Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
• Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
• Erlaubnisfrei sind offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz), wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:
o Mindestens 100 m Entfernung von leicht entzündbaren Stoffen o Mindestens 5 m Entfernung von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen
o Mindestens 100 m Entfernung von einem Wald, bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten https://www.aelf-fu.bayern.de ) zu beantragen
o
Rechtsgrundlagen: (können diese als Verknüpfung eingefügt werden?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-4 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-24 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-25 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-17 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-39 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-42
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich