Antrag auf Übernahme der Schulbeförderungskosten

1.  Sprengelpflicht:

Es besteht grundsätzlich Sprengelpflicht nach Art. 42 Abs.1 BayEUG. Die Sprengelpflicht dient der gleichmäßigen und sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die mit erheblichen öffentlichen Mitteln geschaffenen und unterhaltenen Pflichtschulen.

 

2.  Für welche Schüler werden Schulwegbeförderungskosten übernommen?

Für Schüler*innen der Grundschulen gilt:

Gemäß Art. 1 Abs. 3 SchKfrG i.V.m. §1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SchBefV, haben die Aufwandsträger der Grundschulen die notwendige Beförderung der Schüler/innen sicherzustellen. Der Umfang der Beförderungspflicht richtet sich hierbei nach §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, und Satz 2 SchBefV.

Berücksichtig werden somit Schüler*innen, deren Schulweg länger als zwei Kilometer zur zuständigen Sprengelschule entfernt ist oder welche auf Grund einer dauerhaften Behinderung eine gesonderte Beförderung benötigen.

 

Für Schüler*innen der Mittelschule gilt:
Gemäß Art. 1 Abs. 3 SchKfrG i.V.m. §1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SchBefV, haben die Aufwandsträger der Mittelschulen die notwendige Beförderung der Schüler/innen sicherzustellen. Der Umfang der Beförderungspflicht richtet sich hierbei nach §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, und Satz 2 SchBefV.

Berücksichtig werden somit Schüler*innen, deren Schulweg länger als drei Kilometer zur zuständigen Sprengelschule entfernt ist oder welche auf Grund einer dauerhaften Behinderung eine gesonderte Beförderung benötigen.

 

Für Schüler*innen der übrigen Schulen gilt:
Für die übrigen Schulen gilt Art. 1 Abs. 3 SchKfrG i.V.m. §1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Satz 2 SchBefV. Hier liegt die Zuständigkeit bei den kreisfeien Städten oder den Landkreisen des gewöhnlichen Aufenthalts der Schüler*innen. Für Privatschulen gelten gesonderte Regelungen.

1.  Übersicht der Sprengelschulen mit zuständigen Schulaufwandsträger für unsere vier Gemeinden und über wen der Antrag gestellt werden kann.

 

Gemeinde Buckenhof

 

Für
Sprengelschule
Schulaufwandträger
Grundschüler/innen
Adalbert-Stifter-Grundschule in Erlangen
Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen
Mittelschüler/innen
Ernst-Penzoldt- Mittelschule in Spardorf
Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen
 

Für Schüler*innen der Grund- und Mittelschule aus der Gemeinde Buckenhof, trägt die Gemeinde Buckenhof die Schulwegbeförderungskosten im Sinne der in Nr. 2 erläuterten Beförderungspflicht.

 

Gemeinde Marloffstein

Für
Sprengelschule
Schulaufwandträger
Grundschüler/innen
Grundschule Langensendelbach-Marloffstein
Schulverband Langensendelbach
Mittelschüler/innen
Mittelschule Baiersdorf
Schulverband Langensendelbach
 

Schüler*innen der Grund- und Mittelschule aus der Gemeinde Marloffstein können einen Antrag beim zuständigen Schulaufwandsträger, dem Schulverband Langensendelbach, stellen.

 

Gemeinde Spardorf

Für
Sprengelschule
Schulaufwandträger
Grundschüler/innen
Grundschule Spardorf
Gemeinde Spardorf,

Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Mittelschüler/innen
Ernst-Penzoldt- Mittelschule in Spardorf
Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen
 

Für Schüler*innen der Grund- und Mittelschule aus der Gemeinde Spardorf, trägt die Gemeinde Spardorf die Schulwegbeförderungskosten im Sinne der in Nr. 2 erläuterten Beförderungspflicht.

Gemeinde Uttenreuth

Für
Sprengelschule
Schulaufwandträger
Grundschüler/innen
Grundschule Uttenreuth
Gemeinde Uttenreuth,

Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Mittelschüler/innen
Ernst-Penzoldt- Mittelschule in Spardorf
Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen
 

Für Schüler*innen der Grund- und Mittelschule aus der Gemeinde Uttenreuth, trägt die Gemeinde Uttenreuth die Schulwegbeförderungskosten im Sinne der in Nr. 2 erläuterten Beförderungspflicht.

Hinweis: Für die Grundschulkinder der 1. und 2. Jahrgangsstufen wird zur Erfüllung der Beförderungspflicht eine gesonderte Beförderung über einen Fahrdienst gestellt.

 

2.  Wie kann ich meinem Bedarf anmelden?

Um nicht weitere Antragsverfahren durchlaufen zu müssen, werden die Abläufe so einfach wie möglich organisiert.

Die Grundschulen und Mittelschule werden bereits frühzeitig vor Schulbeginn um Übermittlung der eingeschriebenen Schüler*innen für das kommende Schuljahr aufgefordert. Dies betrifft ausschließlich die Schüler*innen aus dem Gemeindegebiet Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth. Nach Feststellung der Beförderungspflicht werden für diese Schüler*innen bereits vorab Monatswertmarken für den ÖPVN bestellt und an die Schulen übermittelt, welche die Wertmarken an die Erziehungsberechtigten übergeben.

Für Schüler*innen der Grundschule Uttenreuth findet für die 1. und 2. Jahrgangsstufen eine gesonderte Beförderung über einen Fahrdienst statt. Es besteht für diese Jahrgangsstufen keine Wahlmöglichkeit zwischen Fahrdienst oder Wertmarken.

Die Jahrgangsstufen 3. und 4. erhalten Monatswertmarken für den ÖPNV, die Beförderung über den gesonderten Fahrdienst ist nicht möglich.

 

Sie haben für Ihr Kind keine Fahrkarten erhalten oder ziehen demnächst erst neu dazu?

Dann wenden Sie sich bitte, entweder direkt an die zuständige Sprengelschule oder schreiben uns eine E-Mail an mail@vg-uttenreuth.de.

 

 

3.   Wer stellt den Verbundpass aus?

Das Formular zur Beantragung des Verbundpassen finden Sie entweder auf der Homepage der VGN oder können dieses über die jeweilige Sprengelschule erhalten.

Für den Erhalt des Verbundpass, benötigten zudem vorab die handschriftliche Bestätigung der Schule auf dem Antragsformular der VGN. Des Weiteren muss ein Lichtbild des Schulkindes für die Ausstellung mit abgegeben werden.

 

 

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie uns an mail@vg-uttenreuth.de

oder kontaktieren uns telefonisch unter der 09131/ 50 69 – 104.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich