Gastschulantrag

Es besteht grundsätzlich Sprengelpflicht nach Art. 42 Abs.1 BayEUG. Die Sprengelpflicht dient der gleichmäßigen und sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die mit erheblichen öffentlichen Mitteln geschaffenen und unterhaltenen Pflichtschulen. Nach Art. 43 BayEUG ist eine Ausnahme von der Sprengelpflicht möglich.

Der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule kann genehmigt werden, wenn zwingende persönliche Gründe im Sinne des Art. 43 Abs.1 BayEUG vorliegen. Bei der Prüfung von Gastschulanträgen wird das öffentliche Interesse am Besuch der Sprengelschule abgewogen gegenüber dem privaten Interesse der Schüler/innen am Besuch der Gastschule. Der Gastschulbesuch kann nur genehmigt werden, wenn die Nachteile des Besuchs der Sprengelschule erheblich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht. Der gastweise Besuch einer anderen als der Sprengelschule stellt nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einen Ausnahmefall dar.

Hinweis zur Schulwegbeförderung:

Für ein genehmigtes Gastschulverhältnis besteht kein Anspruch auf Übernahme der Schulwegbeförderungskosten gemäß §2 Abs. 1 Satz 1 SchBefV.

Mit diesem Onlineformular können Erziehungsberechtigte für ihr Kind den Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gastschulantrag
  • Nachweis/e; Beiblatt; zur Begründung (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich