Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Hier bitten wir Sie, sich an das Landratsamt Erlangen Höchstadt zu wenden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich