Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Ein Antrag auf Gestattung sollte mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde gestellt werden. Je größer die Veranstaltung ist, desto früher sollte der Kontakt zur Gemeinde hergestellt werden.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • für eintägige Veranstaltung 35,00 € (Vereine) oder 60 € (Gewerbetreibende), jeder weitere Tag 35,00 € (Vereine) oder 60 € (Gewerbetreibende), zzgl. einmaliger Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 €.
  • Die Zahlung nach Rechnungsstellung.

Weitere Hinweise

Im Veranstalterleitfaden desLandratsamtes Ostallgäu finden sie weiterführende Informationen und Hilfestellungen zu Themen wie Alkoholausschank, Brand- und Personenschutz in Gebäuden und Festzelten, Jugendschutz, Lärmschutz usw.

Sie finden den Veranstaltungsleitfaden unter https://veranstalterleitfaden.ostallgaeu.de.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich