Hund abmelden
Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund abmelden.
Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn die Hundehaltung endet oder Sie aus dem Gemeindegebiet verziehen.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Bereits bezahlte Hundesteuer wird für das Kalenderjahr nicht erstattet wenn die Hundehaltung min. drei Monate umfasst hat. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen welche ebenfalls eine Hundesteuer erhebt, kann die bereits bezahlte Hundesteuer dort angerechnet werden.
Bitte legen Sie Nachweise zum Abmeldegrund vor (Hund verstorben, Hund an neuen Halter abgegeben, etc.).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich