Hund anmelden
Anmeldepflicht für Hunde, die mindestens 4 Monate alt sind.
Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entfällt, wenn ein mindestens vier Monate alter Hund weniger als drei Monate im Kalenderjahr gehalten wird. Trotzdem sind diese Hunde anzumelden.
Die Hundesteuer ist 30 Tage nach Erhalt des Hundesteuerbescheides fällig und beträgt pro Jahr
1. Hund | 2. Hund | jeder weitere Hund | Satzungen | |
Roßhaupten | 50 € | 125 € | 150 € | Hundesteuersatzung Roßhaupten |
Rieden am Forggensee | 75 € | 200 € | 350 € | Hundesteuersatzung Rieden am Forggensee |
Für einige Hunde gelten Sonderregelungen wie z.B. für Therapiehunde, Kampfhunde oder Hunde die in Weilern oder Einöden gehalten werden.
Auf Wunsch kann die Hundesteuer durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht werden.
Als Nachweis dass ein Hund angemeldet ist, bekommt jeder angemeldete Hund eine Hundemarke mit fortlaufender Nummer zugeteilt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich