Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn) zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan/Skizze
- Verkehrszeichenplan
- Nachweis RSA-Schulung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen 30 € und 400,00 €, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Gebühren verkehrsrechtliche Anordnungen der Gemeinde Seukendorf
- Gebühren verkehrsrechtliche Anordnungen der Gemeinde Veitsbronn (Nr. 618)
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen können nur fristgerecht bearbeitet werden, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten über das Bauamt eingereicht werden.
Die Erteilung der Anordnung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich