Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach §§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regelplan oder auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan
  • ggf. Umleitungsplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Die Antragstellung soll mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Gebühren und Auslagen abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
  • Gebührenrahmen: 10,20 € bis 767,00 €

Weitere Hinweise:

Die Baufirma ist für die ordnungsgemäße Beschilderung sowie die Absicherung des Baustellenbereichs verantwortlich.

Antrag p. E-Mail an: bauverwaltung@veitsbronn.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich