Hund anmelden

Wer einen über vier Monate alten Hund, mindestens 3 Monate im Gemeindegebiet hält wird nach der gemeindlichen Hundesteuersatzung steuerpflichtig (vgl. § 1, § 4 Abs. 1 HStS der Gemeinden Bruckberg, Rügland, Weihenzell).

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, oder weiterer Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

Gemeinde Weihenzell                                               Gemeinde Bruckberg                               Gemeinde Rügland

  • erster Hund: € 40,00                                       erster Hund: € 35,00                              erster Hund: € 30,00
  • zweiter Hund: € 70,00                                     zweiter Hund: € 55,00                             zweiter Hund: € 60,00
  • jeder weitere Hund: € 100,00                           jeder weitere Hund: € 80,00                     jeder weitere Hund: € 100,00
  • Kampfhund: € 400,00                                     Kampfhund: € 400,00

Die Fälligkeit der jährlich anfallenden Hundesteuer wird in den jeweiligen Satzungen geregelt.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich