Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Veranstaltungsbereich unter 1000 qm² € 40,00 (erster Tag) jeder weitere Tag € 15,00
- Veranstaltungsbereich über 1000 qm² € 300,00 (erster Tag) jeder weitere Tag € 50,00
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung erfolgen.