Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Veranstaltungsbereich unter 1000 qm² € 40,00 (erster Tag) jeder weitere Tag € 15,00
  • Veranstaltungsbereich über 1000 qm² € 300,00 (erster Tag) jeder weitere Tag € 50,00
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente: