Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen für Ortsstraßen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Die Dauer des Antrages muss den Beginn der Arbeiten bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten (Asphalt-Deckschicht) beinhalten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan mit Darstellung der betroffenen Fläche
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Betrag gestaffelt nach Dauer und Art der Sperrung
Weitere Hinweise:
Die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch den Antragsteller (m/w/d) bzw. die (Bau-)Firma zu stellen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich